Withdrawal Form

 
 

Withdrawal Disclaimer

Rücktritt/Stornierung durch den Kunden
Änderungen oder Ermäßigungen wegen Minderbelegung oder aus Wettergründen sind bei allen Leistungsarten ausgeschlossen.

Rücktritt/Stornierung durch den Kunden bei Onlinebuchungen
Bei Stornierung früher als 24h vor Veranstaltungsbeginn werden 75% des Preises erstattet.
Bei Stornierung später als 24h vor Veranstaltungsbeginn werden 25% des Preises erstattet.
Bei unentschuldigtem Fernbleiben vom Kurs, wird die Kursgebühr komplett einbehalten. Bei frühzeitiger Abmeldung/ Entschuldigung gelten die gleichen Bedingungen wie bei Onlinebuchungen.

Bahnmiete
Stornierungen bis 4 Wochen vor dem Termin werden mit einer Stornogebühr von 20,- Euro pro Termin berechnet, danach fällt der volle Preis an.

Events/Incentives
Der Kunde kann jederzeit vor Beginn der gebuchten Veranstaltung vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Tritt der Kunde vom Vertrag zurück oder nimmt er einen vereinbarten Termin nicht war, ohne vorher vom Vertrag zurückzutreten, kann der Veranstalter eine angemessene Entschädigung verlangen. Eingang der schriftlichen Rücktrittserklärung des Kunden beim Veranstalter

Bis 30 Tage vor der Veranstaltung: 20%
Vom 29. bis 7. Tag vor der Veranstaltungsbeginn: 50%
Vom 6. bis 2. Tag vor der Veranstaltungsbeginn: 80%
Ab 1 Tag vor Veranstaltungsbeginn und Nichtantritt: 100%

Darüber hinaus gelten bei Inanspruchnahme von Fremdleistungen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Leistungsträger, insbesondere hinsichtlich der Zahlungs- und Stornobedingungen.

Rücktritt/Kündigung/Umbuchung durch den Veranstalter
Der Veranstalter kann die Benutzung der Wasserskianlage absagen, wenn aufgrund der Witterungsverhältnisse eine sichere Durchführung der Veranstaltung bzw. sonstige vereinbarte Leistungserbringung nicht mehr gewährleistet ist. Betriebliche oder organisatorisch bedingte Ausfälle werden, wenn möglich, durch Umbuchungen oder Gutschriften für die Ausfallzeit ausgeglichen. Der Veranstalter kann den Vertrag mit einem Kunden ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Kunde oder ein Teilnehmer des Kunden ungeachtet einer Abmahnung (gelbe Karte) durch den Veranstalter, die Durchführung nachhaltig stört und/oder Regeln und Sicherheitsauflagen nicht beachtet. Der Veranstalter behält in diesem Fall den vollen Anspruch auf Bezahlung der vertraglich vereinbarten Leistung. Außerdem ist der Veranstalter berechtigt, die Durchführung einer Veranstaltung abzulehnen oder abzubrechen, wenn das Personal des Veranstalters den Eindruck hat, dass der Kunde oder Teilnehmer des Kunden unter Einfluss von Alkohol oder anderen berauschenden Mitteln steht.